Erneuerbare Energie, Solarenergie und Photovoltaik
Wie die Welt wohl 2050 aussieht…

Seit 2004 jedoch wird der Energiesparausweis genannt und ist ein wichtiges Dokument für Mieter und Hausbesitzer. Denn er zeigt auf, in welche Energieeffizienz und -klasse ein Gebäudes energetisch einsortiert wird.

Der Berechnung des  Energiesparausweis wird zur Grundlage gelegt, wie hoch der Energieverbrauch eines Hauses ist und zeigt dementsprechend unterschiedliche Werte an. Ausgestellt wird er dann, wenn man ein Haus neu erbaut wird, oder man eine Änderung am bestehenden Haus vorgenommen wird. Für schon bestehende Gebäude, gibt es jedoch die Möglichkeit, sich einen Ausweis auf der Grundlage des Energieverbrauchs ausstellen zu lassen.

Ausgestellt wird der Ausweis aber nicht jeder Person, berechtigt sind nur Hochschulabsolventen in den Bereichen:

-Architektur
-Hochbau
-Bauingenieurwesen
-Gebäudetechnik
-Bauphysik
-Maschinenbau
-Elektrotechnik

Weiterhin sind auch zertifizierte Handwerker berechtigt, zudem existieren je nach Bundesland Ausnahmeregelungen.

Seit 2007 gilt, dass Jeder, der ein Gebäude zu gewerblichen Zwecken errichtet, einen Energiesparausweis vorzuweisen hat und ihn auch zugänglich machen muss. Hauseigentümer, welche ihr Haus weder verkaufen noch vermieten möchte, benötigen den Energiesparausweis jedoch nicht.


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