Erneuerbare Energie, Solarenergie und Photovoltaik
Wie die Welt wohl 2050 aussieht…

Seit dem 1. Januar 2009 gilt der neue Energiepass für fast alle Immobilien: Die Vermieter und Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, den potentiellen Käufern und Mietern vor dem Vertragsabschluss einen Energieausweis vorzulegen.

Der Energiepass soll Interessenten über Heizungs- und Warmwasserkosten informieren sowie Basisinformationen über Dämmung und Heizanlage enthalten. Die Empfehlungen für Modernisierung und Sanierung sind auch für Hauseigentümer wichtig, um den Energieverbrauch einzudämmen. Der Energiepass gilt somit für die meisten Wohnungen Deutschlands.

Keine Ausweispflicht besteht für die Denkmalschutz-Immobilien und für den Eigenbedarf benutzte Wohnhäuser, solange sie nicht vermietet oder verkauft werden.

Der Energiepass existiert in 2 Formen: der Verbrauchsausweis und der bedarfsorientierte Ausweis. Der preisgünstige Verbrauchsausweis wird aufgrund des tatsächlichen Energieverbrauchs in den vergangenen 3 Jahren ausgestellt. Der bedarfsorientierte Ausweis bedarf eines technischen Gutachtens und orientiert sich an dem durchschnittlichen Energiekostenverbrauch eines Standardhauses. Die Ausstellungskosten hierfür belaufen sich auf einige hundert Euro. Für alle vor 1978 erbauten Häuser mit bis zu vier Wohneinheiten ist der bedarfsorientierte Ausweis Pflicht, falls zwischenzeitlich keine energetische Sanierung vorliegt.Der Energiepass ist 10 Jahre gültig und bezieht sich auf alle Wohnungen des Hauses. Der Vermieter darf die Ausstellungskosten nicht auf die Mieter umlegen.


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